
Bauspardarlehen
Ist in monatlicher Promille Rate zu bedienen. Die Gesamtannuität setzt sich zusammen aus Tilgung und Zinsen. Höhe der Monatsrate und die Verzinsung sind den Bausparbedingungen zu entnehmen.
Mittelverwendung
Das Bauspardarlehen kann gemäß § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BauSparkG) für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden:
1
Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,
2
Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
3
Den Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,
4
Den Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,
5
Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
6
Die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind,
7
Die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.
Rechenbeispiel
Bausparsumme: 70.000€
Ansparsumme: 35.000€
Darlehen: 35.000€
Monatliche Leistung 5 o/oo auf
Bausparsumme =5 o/oo von 70.000€=350€
35.000€ x 12 = 4.200€ p.a
Verbleibt für die Tilgung 3.325€
Tilgungssatz 9%

Treten Sie mit uns in Kontakt
Empfehlung zahlt sich aus. Sie kennen Eigentümer, die verkaufen möchten? Für erfolgreiche Tipps zahlen wir Ihnen eine Provision.
Eine Zusammenarbeit für eine sichere Zukunft. Werden Sie Teil unserer Erfolgsgeschichte und fügen ihr eigenes Kapitel hinzu.